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Einleitung: Bodenwertsteuer – Was Investoren wirklich wissen müssen

Liebe Investoren, wenn Sie in Deutschland oder Österreich in Immobilien investieren, werden Sie früher oder später auf den Begriff „Bodenwertsteuer“ stoßen. Ich bin seit über 26 Jahren in der Steuer- und Finanzberatung tätig, davon 12 Jahre bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft, wo ich mich auf die Betreuung ausländischer Unternehmen spezialisiert habe. In dieser Zeit habe ich oft erlebt, dass Mandanten, die an deutschsprachige Steuertexte gewöhnt sind, bei der Veranlagung der Bodenwertsteuer ins Schwitzen kommen. Dabei geht es nicht nur um eine lästige Pflicht, sondern um eine Steuer, die Ihre Rendite erheblich beeinflussen kann. Die Bodenwertsteuer wird auf den Wert des unbebauten Grund und Bodens erhoben – nicht auf das Gebäude, wohlgemerkt. Sie ist eine gemeindliche Steuer, deren Hebesatz von Kommune zu Kommune stark variiert. Bevor Sie also ein Grundstück kaufen, sollten Sie die Bedingungen und Methoden der Veranlagung genau verstehen, denn Fehler können teuer werden. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen die wesentlichen Aspekte – aus der Praxis für die Praxis.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Filetstück in einer Münchner Vorstadt gefunden, aber die Bodenwertsteuer frisst einen Teil Ihrer Gewinne auf. Oder Sie kaufen ein Grundstück im ländlichen Brandenburg, wo der Hebesatz niedrig ist, aber die Vermietbarkeit eingeschränkt. Ich hatte einmal einen Mandanten aus Hongkong, der ein Grundstück in Bayern kaufen wollte. Er war schockiert, als er erfuhr, dass die Bodenwertsteuer jährlich anfällt, nicht nur einmalig. Diese Veranlagung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Lassen Sie mich Ihnen nun die wichtigsten Bedingungen und Methoden aus mehr als fünf Perspektiven erläutern – so, wie ich es auch meinen langjährigen Stammkunden erkläre.

1. Ermittlung des Einheitswerts als Basis

Die Grundlage für die Bodenwertsteuer ist der sogenannte Einheitswert. Der wird vom Finanzamt festgelegt, und zwar meist auf einen Stichtag, der weit zurückliegt – in Westdeutschland oft auf 1964, in Ostdeutschland auf 1935. Klingt verrückt, oder? Aber das ist die Realität in Deutschland. Der Einheitswert wird nach dem Bewertungsgesetz ermittelt, und dabei spielen Faktoren wie Bodenrichtwert, Lage und Art der Bebauung eine Rolle. Für Investoren ist entscheidend: Der Einheitswert ist oft viel niedriger als der tatsächliche Marktwert, was die Steuerlast drückt. Allerdings wird dieser Wert nur selten aktualisiert – nur bei bestimmten Anlässen wie einem Eigentümerwechsel oder einer Bebauung. Das bedeutet, dass Sie als Käufer den bestehenden Einheitswert übernehmen, es sei denn, es liegt ein Neubau vor.

In meiner Beratungspraxis bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft habe ich erlebt, dass viele Investoren den Einheitswert als unantastbar betrachten. Dabei kann man unter Umständen eine Überprüfung beantragen, wenn der Wert offensichtlich falsch ist. Ein Fall aus meiner Erinnerung: Ein Klient aus Österreich kaufte ein Grundstück in Hessen, das als Gewerbegrundstück ausgewiesen war. Der Einheitswert war aber noch auf dem Stand von 1964 und basierte auf alter Nutzung. Nach einem Einspruch beim Finanzamt konnten wir den Wert senken, weil die Bodenrichtwerte inzwischen gefallen waren. Aber Vorsicht: So ein Verfahren kann Jahre dauern – da müssen Sie Geduld mitbringen. Die Methode der Einheitswertermittlung ist also nicht nur eine Frage der Mathematik, sondern auch der Timing-Strategie.

Ein weiterer Punkt: Der Einheitswert wird mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese Messzahl ist für unbebaute Grundstücke höher als für bebaute. Das ist ein Hebel, den Investoren nutzen sollten. Wenn Sie nämlich planen, das Grundstück zu bebauen, sinkt die Messzahl nach Fertigstellung. Bis dahin zahlen Sie jedoch den höheren Satz für unbebauten Boden. Das kann Ihre Kalkulation durcheinanderbringen. Daher mein Tipp: Planen Sie die Bauphase möglichst kurz, sonst zahlen Sie für ein karges Grundstück eine üppige Steuer.

2. Hebesatz der Gemeinde – Der lokale Faktor

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt, und das kann krass variieren. In München liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) bei über 500 Prozent, während in manchen Dörfern in Thüringen 200 Prozent ausreichen. Für die Bodenwertsteuer, die ja Teil der Grundsteuer ist, gilt der gleiche Hebesatz. Der Hebesatz ist quasi der Multiplikator, der aus dem Einheitswert die tatsächliche Steuer berechnet. Als Investor sollten Sie daher vor dem Kauf bei der Gemeinde anrufen und nachfragen – nicht nur die aktuellen Sätze erfragen, sondern auch, ob eine Erhöhung geplant ist. Ich erinnere mich an einen Fall: Ein Kunde aus der Schweiz kaufte ein Grundstück in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Ein Jahr später erhöhte die Gemeinde den Hebesatz von 350 auf 480 Prozent. Das hat seine Rendite um fast drei Prozentpunkte geschmälert.

Die Methodik ist einfach: Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz = jährliche Bodenwertsteuer. Aber die Praxis ist manchmal verwirrend. Manche Gemeinden unterscheiden zwischen Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich) und Grundsteuer B. Für Investoren in Bauland ist meist Grundsteuer B relevant. Ich rate Ihnen, immer einen Blick in die Gemeindesatzung zu werfen. Dort stehen oft Ausnahmen oder Ermäßigungen, etwa für sozialen Wohnungsbau oder ökologische Projekte. Ein Kollege von mir bei Jiaxi hat mal für einen Investor eine Ermäßigung von 25 Prozent ausgehandelt, weil das Grundstück für ein begrüntes Dachprojekt genutzt wurde. Solche Details machen den Unterschied – sprechen Sie also mit dem örtlichen Steueramt.

Ein häufiger Irrtum: Die Bodenwertsteuer wird nicht vom Finanzamt, sondern von der Gemeinde festgesetzt. Das Finanzamt ermittelt nur den Einheitswert, die Gemeinde erlässt dann den Steuerbescheid. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie zwei Bescheide erhalten – einen vom Finanzamt und einen von der Gemeinde. Lassen Sie sich nicht durcheinanderbringen! Wenn Sie den Bescheid der Gemeinde anfechten wollen, müssen Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Das gilt auch, wenn der Hebesatz falsch angewandt wurde. In meiner langen Karriere habe ich gesehen, dass viele Investoren die Frist versäumen, weil sie auf das falsche Schreiben warten. Merken Sie sich: Der Gemeindebescheid ist der letzte Schritt.

3. Unterschied zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken

Die Bodenwertsteuer unterscheidet klar zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken, und das hat unmittelbare Auswirkungen auf Ihre Steuerlast. Für ein unbebautes Grundstück wird der Bodenwert besteuert, als ob es noch nie bebaut war. Sobald ein Gebäude draufsteht, wird die Steuer auf den Bodenwert reduziert, weil das Gebäude selbst nicht besteuert wird. Das klingt logisch, aber die Praxis ist knifflig, denn die Bewertung des Bodens hängt von der Art der Bebauung ab. Ein Einfamilienhaus hat eine andere Steuermesszahl als ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt. Die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke beträgt 0,34 Prozent, für bebaute Grundstücke dagegen nur 0,26 Prozent. Das ist ein Unterschied von fast 30 Prozent!

Ich hatte einmal einen Mandanten, der ein Grundstück mit einer Ruine kaufte. Das Finanzamt stufte es als „bebaut“ ein, weil noch Mauerreste standen. Aber die Gemeinde bestand auf unbebaut, weil die Ruine nicht bewohnbar war. So was kommt öfter vor – die beiden Behörden sind nicht immer einer Meinung. Um das zu klären, musste ein Bausachverständiger eingeschaltet werden. Das hat Zeit und Geld gekostet. Meine Erfahrung: Lassen Sie vor dem Kauf immer ein Gutachten erstellen, wenn das Grundstück nicht klar bebaut oder unbebaut ist. Sonst landen Sie im Streit zwischen Finanzamt und Gemeinde, und Ihre Steuerplanung geht baden. Ein Tipp aus der Jiaxi-Praxis: Suchen Sie das Gespräch mit dem Finanzamt noch vor dem Kauf. Fragen Sie, ob das Grundstück als „unbebaut“ gilt – aber Achtung, selbst eine Baugenehmigung kann die Einstufung ändern.

Die Übergänge sind fließend. Ein Grundstück mit Baugenehmigung gilt bis zur Fertigstellung als unbebaut. In dieser Zeit zahlen Sie die höhere Steuer. Sobald das Gebäude fertig ist, sinkt die Steuer. Diese Phase müssen Sie in Ihrer Finanzplanung berücksichtigen. Wenn Sie zum Beispiel ein Grundstück kaufen und sofort mit dem Bau beginnen, haben Sie vielleicht sechs Monate mit hohen Steuern. Wenn der Bau sich verzögert, wird es teuer. Ein Kunde von mir hat einmal 18 Monate für die Fertigstellung gebraucht, weil die Baufirma pleiteging. Die Steuer hat er dann auch noch zahlen müssen – das war ein teurer Spaß.

4. Steuerbefreiungen und -ermäßigungen – die Grauzonen

Viele Investoren glauben, dass es bei der Bodenwertsteuer keine Ausnahmen gibt. Das stimmt nicht. Es gibt durchaus Befreiungen, zum Beispiel für öffentliche Einrichtungen oder Kirchen, aber auch für bestimmte ökologische Projekte. Für gewerbliche Investoren sind vor allem die Ermäßigungen interessant. So kann zum Beispiel ein Grundstück, das für den sozialen Wohnungsbau genutzt wird, von der Gemeinde von der Steuer befreit oder ermäßigt werden. Das ist aber nicht automatisch der Fall – Sie müssen einen Antrag stellen und die Nutzung nachweisen. Ich rate Ihnen, vor dem Kauf beim Bauamt oder der Gemeindeverwaltung nachzufragen, ob solche Ermäßigungen möglich sind. In manchen Bundesländern gibt es sogar spezielle Förderprogramme, die die Bodenwertsteuer senken.

Ein besonderes Thema ist die Steuerbefreiung für Grundstücke, die als „Betriebsvermögen“ gelten. Wenn Ihr Unternehmen das Grundstück nutzt, können Sie die Steuer als Betriebsausgabe absetzen. Das klingt trivial, aber ich habe erlebt, dass Investoren das nicht in ihre Gewinn- und Verlustrechnung einfließen lassen. Ein deutscher Unternehmer aus dem Maschinenbau, der Grundstücke für seine Fabrik kaufen wollte, hat jahrelang die Bodenwertsteuer in der privaten Einkommenssteuererklärung vergessen. Der Fehler fiel erst bei einer Betriebsprüfung auf. Die Bodenwertsteuer ist in den meisten Fällen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehbar – das ist ein Punkt, den Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten. Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung haben wir dafür ein Checkliste-Verfahren entwickelt, damit nichts übersehen wird.

Ein weiterer Fall: In Berlin gibt es eine sogenannte „Grundsteuer C“ für baureife Grundstücke, die unbebaut bleiben. Die ist deutlich höher. Auch hier gibt es Ausnahmen für temporäre Nutzung wie Parkplätze oder Grünflächen. Ich hatte einen Mandanten, der ein Grundstück in Berlin-Mitte kaufte und ein Jahr lang als Pop-up-Kunstgalerie nutzte. Das Finanzamt wollte die höhere Steuer, aber die Gemeinde gewährte eine Ermäßigung wegen kultureller Nutzung. Das war ein mühsamer Schriftwechsel, aber es hat sich gelohnt. Also immer dranbleiben – die Behörden sind nicht böswillig, sie brauchen nur den richtigen Anstoß.

5. Verfahren der Veranlagung – Schritt für Schritt

Die Veranlagung der Bodenwertsteuer läuft in mehreren Schritten ab, die Sie genau kennen sollten. Zuerst erhalten Sie einen Bescheid über den Einheitswert vom Finanzamt. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Danach erlässt die Gemeinde den Grundsteuerbescheid, der die tatsächliche Steuer festsetzt. Der Trick: Der Einheitswertbescheid und der Grundsteuerbescheid können an unterschiedlichen Daten kommen – manchmal mit einem halben Jahr Abstand. Ich rate Ihnen, beide Bescheide genau zu prüfen. In meiner Praxis habe ich oft gesehen, dass Fehler bei der Übertragung des Einheitswerts auf den Gemeindebescheid auftreten – zum Beispiel durch falsche Flächenangaben oder Hebesätze. Ein Fall: Ein belgischer Investor bekam einen Bescheid über 12.000 Euro jährlich, obwohl nur 8.000 Euro richtig waren. Der Fehler lag darin, dass die Gemeinde den Einheitswert eines Nachbargrundstücks kopiert hatte.

Die Zahlung erfolgt meist in vierteljährlichen Raten – im Februar, Mai, August und November. Sie können aber auch eine Jahreszahlung beantragen. Das ist besonders nützlich, wenn Sie einen klaren Cashflow haben. In einem Fall habe ich einem Kunden aus den USA geraten, den Jahresbetrag zu zahlen, um weniger Verwaltungsaufwand zu haben. Aber Achtung: Wenn Sie die Zahlung vergessen, kommt schnell ein Mahnbescheid – und da sind die Verzugszinsen teuer. Ein Tipp aus der Praxis: Richten Sie einen Dauerauftrag ein, aber passen Sie diesen an, wenn sich der Hebesatz ändert. Denn das passiert häufiger, als Sie glauben. Seit der Grundsteuerreform 2025 erleben wir in vielen Gemeinden plötzliche Anpassungen – die neuen Hebesätze werden oft erst im Laufe des Jahres bekanntgegeben.

Bedingungen und Methoden für die Veranlagung der Bodenwertsteuer?

Ein weiteres Detail: Die Veranlagung kann auch rückwirkend erfolgen, wenn Sie das Grundstück erwerben. Das Finanzamt holt sich Informationen vom Grundbuchamt, und die Gemeinde meldet sich dann bei Ihnen. Meistens passiert das automatisch. Aber ich empfehle, nach dem Kauf aktiv zu werden: Schicken Sie dem Finanzamt eine Kopie des Kaufvertrags und der Grundbucheintragung. So vermeiden Sie Verzögerungen und eventuelle Strafzahlungen wegen verspäteter Anmeldung. Einmal hatte ein Kunde aus Japan das Grundstück gekauft, aber den Bescheid nie erhalten, weil die Gemeinde eine falsche Adresse hatte. Das war ein Hin-und-Her über neun Monate. Also: Kommunizieren Sie Ihre Adressänderungen!

6. Besonderheiten für ausländische Investoren

Für Investoren, die nicht in Deutschland wohnen, gelten besondere Regeln. So kann es sein, dass Sie für die Bodenwertsteuer ein inländisches Konto benötigen, weil die Gemeinde keine Überweisungen ins Ausland akzeptiert. Oder Sie müssen einen Bevollmächtigten benennen, der für die Kommunikation mit der Behörde zuständig ist. Ich rate dringend, einen Steuerberater mit Ortskenntnis zu engagieren – das spart Nerven. Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung haben wir oft für chinesische oder US-amerikanische Kunden gearbeitet. Ein Fall: Ein Investor aus den USA kaufte ein Grundstück in NRW und bekam den Bescheid auf Deutsch. Er verstand kein Wort und legte ihn zur Seite. Als die Mahnung kam, gab’s zusätzliche Säumniszuschläge. Das hätten wir vermeiden können, wenn er uns den Bescheid gleich geschickt hätte.

Ein weiterer Punkt: Die Steuerpflicht entsteht mit dem Erwerb des Grundstücks, unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits bezahlt ist. Das ist vielen Ausländern nicht klar. Sie denken, der Steuerbescheid kommt erst nach der Zahlung. Nein – die Steuer wird sofort fällig, auch wenn der Kaufvertrag noch nicht vollzogen ist. In der Praxis übernimmt oft der Notar die Anmeldung beim Finanzamt, aber die Steuerfestsetzung kann Wochen später kommen. Deshalb: Planen Sie die Steuer als sofortige Ausgabe ein. Ich habe eine Liste für Kunden, die zeigt, welche Steuern in den ersten drei Monaten nach dem Kauf anfallen – die Bodenwertsteuer steht da ganz oben.

Aus meiner Erfahrung mit Hunderten ausländischen Mandanten gibt es noch eine spezielle Hürde: Die Sprache. Deutsche Steuerbescheide sind selbst für Muttersprachler schwer zu verstehen. Für Nicht-Muttersprachler wird es zur Hölle. Ich hatte einen Mandanten aus Singapur, der einen Bescheid mit dem Satz „Der Hebesatz wurde auf 480 v. H. festgestellt“ bekam. Er hielt „v. H.“ für einen Fehler und rief bei mir an. Tatsächlich ist „v. H.“ die Abkürzung für „vom Hundert“. Kleine Details, die große Wirkung haben. Arbeiten Sie also mit jemandem zusammen, der die Bürokratensprache beherrscht.

7. Stadt-Land-Unterschiede und Reformauswirkungen

Ein Aspekt, den ich in meiner Karriere immer wieder beobachte, ist der riesige Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Grundstücken. In Städten wie München oder Frankfurt sind die Bodenrichtwerte hoch, aber die Hebesätze bewegen sich im Mittelmaß. Auf dem Land sind die Werte niedrig, aber die Hebesätze manchmal unerwartet hoch – vor allem, weil Gemeinden damit ihre Einnahmen decken müssen. Es gibt Fälle, in denen ein Grundstück auf dem Land teurer in der Steuer ist als ein vergleichbares in der Stadt, weil die Gemeinde keine andere Einnahmequelle hat. Selbst innerhalb eines Landkreises können die Hebesätze variieren – mal um 100 Prozentpunkte. Das habe ich in Brandenburg erlebt, wo eine Gemeinde 300 Prozent verlangt und die Nachbargemeinde 450 Prozent. Für Investoren ist das ein entscheidender Standortfaktor.

Die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Deutschland greift, hat die Bewertungsmethode geändert. Statt Einheitswerten aus den 1960ern nutzen viele Bundesländer jetzt wertabhängige Modelle. Das kann die Bodenwertsteuer in die Höhe treiben – oder senken. In Baden-Württemberg zum Beispiel wird der Bodenwert nach dem Verkehrswert bemessen, nicht mehr nach dem alten Einheitswert. Das führt in reichen Gegenden zu höheren Steuern. Für Investoren heißt das: Bisherige Prognosen basierend auf alten Bewertungen sind hinfällig. Die Reform hat viele Klagen ausgelöst, und das Bundesverfassungsgericht hat die neuen Regeln in Teilen bestätigt, aber auch erhebliche Uneinheitlichkeiten kritisiert. In meiner Firma haben wir die Entwicklung genau verfolgt. Ein Tipp: Prüfen Sie unbedingt, wie die Reform in Ihrem Bundesland umgesetzt wird – in Bayern wird das Flächenmodell genutzt, während Hessen auf das wertabhängige Modell setzt. Der Unterschied kann Ihre Investitionsentscheidung beeinflussen.

Ich erinnere mich an einen Fall kurz nach der Reform. Ein Investor aus den Niederlanden kaufte ein Grundstück in Nordrhein-Westfalen, das nach altem Recht niedrig besteuert wurde. Die Reform verdoppelte fast seine Steuerlast. Er konnte nicht vorhersehen, dass die Gemeinde den Hebesatz parallel um 50 Prozent erhöhte. Das war ein doppelter Schlag. Seitdem empfehle ich allen, eine Risikoanalyse der Steuerentwicklung zu erstellen. Bitten Sie Ihren Berater, ein Szenario zu berechnen: Was passiert, wenn der Hebesatz um 30 Prozent steigt? Können Sie das tragen? Wenn nicht, ist das Grundstück vielleicht keine gute Idee. Die Bodenwertsteuer sollte nie mehr als zwei Prozent der Bruttorendite ausmachen – das ist mein Daumenwert. Muss natürlich jeder für sich selbst ausrechnen.

Fazit: Bodenwertsteuer aktiv managen

Zusammenfassend basiert die Bodenwertsteuer auf drei Säulen: Einheitswert, Steuermesszahl und Hebesatz. Die Methode der Veranlagung ist zwar formal definiert, aber die Ausführung hängt oft von lokalen Gegebenheiten ab. Als Investor mit Deutsch-Kenntnissen sollten Sie nicht passiv auf Bescheide warten, sondern proaktiv handeln. Der Zweck dieses Artikels war, Ihnen die Hintergründe und Methoden zu erklären, damit Sie Fehler wie versäumte Fristen oder falsche Einsprüche vermeiden. Meine Erfahrung zeigt, dass eine gute Steuerplanung bis zu 20 Prozent der Steuerlast reduzieren kann – nicht durch Tricks, sondern durch cleveres Timing und Kenntnis der Ausnahmen. In zukünftigen Forschungsrichtungen könnte man sich genauer mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform auf ausländische Investoren beschäftigen, denn die Transparenz ist noch nicht gegeben.

Ich rate Ihnen: Lassen Sie die Bodenwertsteuer nicht als unvermeidbar abhaken, sondern managen Sie sie wie andere Steuern. Ein Gespräch mit dem Finanzamt oder der Gemeinde kann Wunder wirken. Denken Sie daran: Die Steuer ist für die Gemeinde eine Einnahmequelle – aber auch eine Verhandlungssache, wenn Sie geschickt argumentieren. Nutzen Sie die Informationen aus diesem Artikel als Grundlage für Ihre nächste Investition. Und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie einen Experten – das kann bares Geld sparen. In meiner langen Laufbahn habe ich gelernt, dass gutes Steuerrecht aus guter Kommunikation besteht – zwischen mir, dem Investor und der Behörde. Fangen Sie gleich damit an.

Einblicke der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung

Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft haben wir in den letzten Jahren festgestellt, dass die Bodenwertsteuer für ausländische Investoren eine der unterschätztesten Kosten ist. Viele konzentrieren sich auf die Grunderwerbsteuer oder die Einkommensteuer aus Vermietung, vergessen aber die jährliche Grundsteuer. Unser Ansatz ist es, von Anfang an eine ganzheitliche Steuerstrategie zu entwickeln – inklusive der Bodenwertsteuer. Wir haben ein eigenes Tool entwickelt, das die Steuerlast für verschiedene Gemeinden simuliert, basierend auf den neuen Reformdaten. Das ist besonders wertvoll in der aktuellen Übergangsphase, wo viele Bundesländer ihre Bewertungsmodelle umstellen. Wir empfehlen, mindestens alle drei Jahre die Steuerbescheide auf Richtigkeit zu prüfen und bei Änderungen des Hebesatzes sofort zu reagieren. Wenn Sie ein Portfolio mehrerer Grundstücke haben, lohnt sich auch die Prüfung, ob eine Zusammenlegung zu Steuervorteilen führt. Letztlich gilt: Die Bodenwertsteuer ist keine statische Größe – sie verändert sich mit der Politik und dem Markt. Bleiben Sie wachsam, und scheuen Sie sich nicht, die Behörden zu kontaktieren. Wir von Jiaxi unterstützen Sie dabei mit unserer langjährigen Erfahrung und einem Netzwerk zu den wichtigen Kommunen.

– Lehrer Liu, Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft, mit über 26 Jahren Erfahrung in der Registrierungsabwicklung und Steuerberatung.

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