Meine geschätzten Leserinnen und Leser, die sich für Investitionen in Deutschland interessieren – herzlich willkommen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 12 Jahre bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft zurück, wo ich ausländische Investoren bei ihrer Markterschließung begleitet habe. Die Frage, die mir in den letzten 14 Jahren der Registrierungsabwicklung immer wieder begegnet ist, lautet: „Wie steht es eigentlich um sensible Branchen wie Medien und Verlagswesen? Sind die wirklich für uns offen?“ Das ist keine einfache Ja-oder-Nein-Frage, sondern ein faszinierendes Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Liberalisierung und kultureller Souveränität. Während viele Industriezweige in Deutschland für ausländisches Kapital weit geöffnet sind, stehen Nachrichtenagenturen und Verlagshäuser unter einer besonderen Beobachtung. In diesem Artikel möchte ich mit Ihnen, auf Basis meiner praktischen Erfahrungen, die komplexe Realität hinter dieser Frage beleuchten.
Rechtlicher Rahmen: Der Kulturgutschutz
Der zentrale Angelpunkt für ausländische Investitionen in deutsche Medien liegt im „Kulturgutschutz“ nach § 33 Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Dieser Paragraph ist kein absolutes Verbot, sondern eine spezielle Genehmigungspflicht. Konkret bedeutet das: Der Erwerb von mehr als 10% der Stimmrechte an einem Unternehmen, das „wesentliche kulturelle Interessen“ berührt – und dazu zählen redaktionell gestaltete Nachrichtenmedien und Verlagshäuser mit prägendem Inhalt –, bedarf der Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Prüfung ist streng. Es geht nicht nur um Kapitalströme, sondern um die Bewahrung der publizistischen Vielfalt, der Meinungsfreiheit und der kulturellen Identität. Ich erinnere mich an einen Fall vor einigen Jahren, bei dem ein ausländischer Fonds in ein regionales Verlagshaus investieren wollte. Die Verhandlungen zogen sich in die Länge, weil das BAFA detaillierte Zusicherungen zur redaktionellen Unabhängigkeit und zur Beibehaltung des lokalen Charakters der Publikationen verlangte. Am Ende wurde es genehmigt, aber mit klaren Auflagen. Das zeigt: Der Staat mischt sich nicht in die Geschäftsführung ein, aber er setzt einen klaren Schutzrahmen.
Die Prüfkriterien des BAFA sind vielschichtig. Neben der Herkunft des Kapitals wird intensiv die mögliche Einflussnahme auf die inhaltliche Ausrichtung beleuchtet. Ein Investor aus einem Land mit eingeschränkter Pressefreiheit steht unter besonderer Scrutiny. Es geht um die Frage: Wird das Medium nach der Übernahme weiterhin frei und im Sinne der deutschen Öffentlichkeit berichten können? Diese Prüfung ist kein bürokratischer Akt, sondern ein essentieller Mechanismus zum Schutz unserer demokratischen Grundordnung. Aus Investorensicht bedeutet das: Transparenz und eine langfristige, vertrauensbildende Strategie sind hier wichtiger als schnelle Renditeerwartungen.
Praktische Hürden im Genehmigungsprozess
In der Theorie klingt die Genehmigungspflicht noch überschaubar. In der Praxis, das kann ich aus meiner täglichen Arbeit sagen, wird es schnell komplex. Der Antragsprozess beim BAFA ist umfangreich und erfordert eine detaillierte Offenlegung der Investorenstruktur bis hin zu den wirtschaftlich Berechtigten („Ultimate Beneficial Owners“). Besonders knifflig wird es bei investmentgetriebenen Konsortien oder mehrstufigen Holding-Strukturen, wie sie im Private-Equity-Bereich üblich sind. Da muss man oft regelrecht detektivisch arbeiten, um die finale Kapitalherkunft lückenlos darzulegen. Einmal begleiteten wir eine Beteiligung an einer Fachverlagsgruppe. Der ausländische Investor war über eine niederländische BV strukturiert, die wiederum Anteile von einer luxemburgischen Fondsgesellschaft hielt. Die Herausforderung war nicht nur, diese Kette darzustellen, sondern auch glaubhaft zu machen, dass keine versteckten Einflusskanäle auf die Verlagsinhalte bestehen.
Die Bearbeitungsdauer ist ein weiterer Unsicherheitsfaktor. Während in „ungefährlichen“ Branchen oft die stillschweigende Genehmigung nach Ablauf der Frist eintritt, wird hier aktiv geprüft. Das kann mehrere Monate dauern und erfordert ständige Kommunikation mit den Behörden. Für viele Investoren, die an schnellere Deals gewöhnt sind, ist das ein echter Dämpfer. Meine Einsicht nach all den Jahren: Man muss diesen Prozess von Anfang an in die Transaktionsplanung einrechnen und mit ausreichend Puffer und Geduld angehen. Ein „Quick Win“ ist in dieser Branche so gut wie ausgeschlossen.
Die Rolle der Pressefreiheit als Leitprinzip
Jenseits des Paragraphen § 33 AWV wirkt ein mächtigeres, ungeschriebenes Gesetz: das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz). Dieses Prinzip durchdringt die gesamte Debatte. Jede Übernahme oder Beteiligung wird auch daran gemessen, ob sie dieses Grundrecht stärkt, schwächt oder verzerrt. Die deutsche Öffentlichkeit und die Medienlandschaft selbst beobachten solche Transaktionen mit Argusaugen. Ein ausländischer Investor, der auch nur den Anschein erweckt, redaktionelle Linien aus politischen oder ideologischen Gründen verändern zu wollen, wird sofort einen medialen und politischen Sturm ernten. Das ist ein enormes Reputationsrisiko.
In der Praxis führt das zu einer interessanten Selbstregulierung. Seriöse Investoren betonen in ihren ersten Stellungnahmen fast immer ihr Bekenntnis zur redaktionellen Unabhängigkeit und stellen erfahrene, lokal verankerte Verlagsleute in die Führung. Es geht darum, Vertrauen zu schaffen. Ich habe erlebt, wie bei der Übernahme eines Wirtschaftsmagazins durch ein internationales Medienhaus extra ein unabhängiger Beirat aus renommierten Journalisten installiert wurde, der als „Wächter“ der Inhalte fungieren sollte – eine kluge Maßnahme, um kritische Stimmen von vornherein zu besänftigen und die Genehmigungsbehörden zu überzeugen.
Unterschiede zwischen Nachrichtenagenturen und Verlagen
Man darf Medien nicht über einen Kamm scheren. Die Sensibilität und die Hürden sind unterschiedlich gelagert. Nachrichtenagenturen wie die dpa gelten als kritische Infrastruktur der Meinungsbildung. Sie sind die zentrale Quelle für viele Redaktionen. Eine ausländische Kontrolle über eine solche Schlüsseleinrichtung wird mit äußerster Skepsis betrachtet und ist de facto nahezu unmöglich. Die dpa ist zudem als Genossenschaft organisiert, was eine feindliche Übernahme strukturell verhindert.
Im Buch- und Fachverlagswesen ist die Lage differenzierter. Bei rein wissenschaftlichen Fachverlagen (z.B. im Medizin- oder Technikbereich) ist die Hürde oft niedriger, da der unmittelbare Einfluss auf die politische Meinungsbildung als geringer eingestuft wird. Hier fließt seit Jahren internationales Kapital, vor allem aus dem anglo-amerikanischen Raum. Ganz anders sieht es bei großen Publikumsverlagen oder Zeitungsverlagen mit großer Reichweite aus. Ein prominentes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die Übernahme der Funke-Mediengruppe (ehem. WAZ-Gruppe) durch die österreichische Mediengruppe. Auch das war eine grenzüberschreitende Transaktion, aber innerhalb des deutschsprachigen und EU-Rechtsraums, was die Prüfung erleichterte. Ein Investor von außerhalb der EU stünde vor einer viel höheren Mauer.
Die Bedeutung des EU-Binnenmarkts
Ein oft übersehener Aspekt ist der europäische Kontext. Deutschland agiert nicht im luftleeren Raum. Innerhalb der Europäischen Union gilt grundsätzlich der freie Kapitalverkehr. Das bedeutet, dass Investoren aus anderen EU-Mitgliedstaaten rechtlich nicht als „ausländisch“ im engeren Sinne behandelt werden, obwohl sie es geografisch sind. Dies eröffnet Spielraum. Die erwähnte Übernahme durch die österreichische Mediengruppe profitiierte von diesem EU-Rahmen. Die regulatorische Hürde ist für EU-Investoren zwar nicht weg, aber sie ist niedriger und vorhersehbarer als für Investoren aus Drittstaaten wie den USA, China oder den Golfstaaten. Für letztere ist der Weg deutlich steiniger. In meiner Beratungstätigkeit rate ich Investoren aus Drittstaaten daher häufig, eine europäische Holding-Struktur aufzubauen, auch wenn das die Transaktion komplexer macht. Es kann sich im Genehmigungsverfahren auszahlen.
Zukunftsperspektiven und digitale Medien
Die Landschaft verändert sich rasant. Die großen Player der Meinungsbildung sind heute nicht mehr nur die klassischen Verlagshäuser, sondern zunehmend digitale Plattformen und Social-Media-Kanäle. Wie geht der Gesetzgeber damit um? Bisher fokussiert sich § 33 AWV klar auf redaktionell gestaltete Nachrichtenmedien. Ein reiner Online-Nachrichtendienst mit journalistischem Anspruch fällt definitiv darunter. Aber was ist mit einer großen Influencer-Marketing-Agentur, die politische Kampagnen steuert? Oder mit einer Technologiefirma, die Algorithmen für News-Aggregatoren entwickelt? Hier hinkt die Regulierung, wie so oft, der technologischen Entwicklung hinterher. Meine persönliche Einschätzung ist, dass der Druck wachsen wird, den Kulturgutschutz auch auf diese digitalen Einflusskanäle auszuweiten. Für Investoren bedeutet das: Bei Investments in digitale Medien- und Marketingfirmen muss man zukünftig noch genauer hinschauen, ob nicht doch eine Genehmigungspflicht greifen könnte – auch wenn das Geschäftsmodell auf den ersten Blick „nur“ technisch oder werblich erscheint.
Die Debatte um ausländische Investitionen wird sich also weiter verschärfen und ausweiten. Es geht langfristig nicht nur um Verlage, sondern um die Kontrolle über die Infrastruktur der öffentlichen Debatte. Das ist ein Megatrend, den strategische Investoren im Auge behalten müssen.
Fazit und strategische Empfehlungen
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, Nachrichtenagenturen und Verlagshäuser in Deutschland sind prinzipiell für ausländische Investitionen geöffnet, aber sie stehen hinter einer robusten Schleuse mit gründlicher Kontrolle. Es ist kein freier Markt im neoliberalen Sinne, sondern ein regulierter Markt mit klarem kulturellem Schutzauftrag. Die zentrale Erkenntnis für Investoren ist, dass Erfolg hier weniger von der finanziellen Feuerkraft als von Geduld, Transparenz und Sensibilität für den deutschen Medien- und Kulturkonsens abhängt.
Meine Empfehlung aus der Praxis lautet daher: Gehen Sie kein solches Investment ohne professionelle, lokal erfahrene rechtliche und steuerliche Beratung an. Führen Sie vor der eigentlichen Due Diligence eine „Regulatory Due Diligence“ durch, um das Genehmigungsrisiko früh einzuschätzen. Planen Sie einen langen Atem und einen transparenten Dialog mit den Behörden ein. Und vor allem: Entwickeln Sie eine überzeugende Narrative, wie Ihr Investment die publizistische Vielfalt und Qualität in Deutschland stärken – und nicht gefährden – wird. In dieser Branche ist die soziale Lizenz zum Operieren mindestens genauso wichtig wie die behördliche Genehmigung.
Einschätzung der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung
Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung begleiten wir seit vielen Jahren komplexe grenzüberschreitende Transaktionen. Im Bereich Medien und Verlagswesen beobachten wir einen klaren Trend: Die Behörden, insbesondere das BAFA, werden in ihrer Prüfung immer systematischer und hinterfragen Investorenstrukturen tiefgehender. Gleichzeitig wächst das politische Bewusstsein für die strategische Bedeutung dieser Branche. Für ausländische Investoren bedeutet das nicht das Aus, sondern einen Wendepunkt hin zu qualitativ hochwertigeren, langfristig angelegten Partnerschaften. Unser Rat geht dahin, solche Investments nicht als reine Finanztransaktion, sondern als strategische Allianz mit kultureller Verantwortung zu begreifen. Die steuerliche und rechtliche Strukturierung muss diese Haltung von Anfang an widerspiegeln – etwa durch die Schaffung von Governance-Strukturen, die redaktionelle Unabhängigkeit garantieren. Wir helfen unseren Mandanten dabei, nicht nur die formalen Hürden zu nehmen, sondern auch die inhaltliche Glaubwürdigkeit ihres Vorhabens gegenüber allen Stakeholdern aufzubauen. In diesem sensiblen Feld ist eine fehlerhafte erste Weichenstellung nur schwer zu korrigieren. Daher lohnt sich die investierte Vorbereitungszeit und professionelle Expertise hier um ein Vielfaches.