Einleitung: Ein komplexes Feld für internationale Investoren

Meine Damen und Herren, geschätzte Investoren, die Sie gewohnt sind, auf Deutsch zu denken und zu lesen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 14 Jahre Erfahrung in der Registrierungsabwicklung zurück, davon 12 Jahre im Dienst für internationale Unternehmen bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft. Immer wieder stoße ich in meiner Beratungspraxis auf ein Thema, das selbst erfahrene Investoren vor besondere Herausforderungen stellt: die Frage nach den Rahmenbedingungen für ausländisches Kapital in hochsensiblen, strategischen Infrastrukturprojekten. Heute möchte ich mit Ihnen eine der anspruchsvollsten Fragen in diesem Bereich beleuchten: Gibt es Beschränkungen für ausländische Investitionen im Bau und Betrieb von Kernkraftwerken? Diese Frage ist nicht mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Sie führt uns mitten hinein in ein Spannungsfeld zwischen globaler Energiesicherheit, nationaler Souveränität, technologischem Know-how-Transfer und nicht zuletzt strikten Sicherheits- und Non-Proliferations-Vorschriften. Der Einstieg in dieses Feld erfordert mehr als nur Kapital; es verlangt ein tiefes Verständnis für politische, regulatorische und gesellschaftliche Landschaften. Lassen Sie uns gemeinsam die verschiedenen Ebenen dieser komplexen Thematik entschlüsseln.

Rechtliche Grundlagen und Negativlisten

Der erste und entscheidende Anlaufpunkt für jeden Investor ist die jeweilige nationale Investitionsgesetzgebung. In vielen Ländern, auch in solchen mit ambitionierten Kernenergieprogrammen, findet sich der Nuklearsektor auf sogenannten Negativlisten für ausländische Investitionen wieder. Das bedeutet konkret: Die Beteiligung ausländischer Kapitalgeber ist entweder vollständig untersagt oder streng limitiert, beispielsweise auf eine Minderheitsbeteiligung von oft nur 49% oder weniger. In meiner Praxis bei Jiaxi habe ich einen Fall begleitet, bei dem ein europäischer Technologiekonzern als Zulieferer für ein Kraftwerksprojekt in Asien auftreten wollte. Die direkte Kapitalbeteiligung am Betreiberkonsortium war von vornherein ausgeschlossen; der Weg führte stattdessen über ein komplexes Joint-Venture-Konstrukt mit einem lokalen Staatsunternehmen, bei dem die ausländische Beteiligung klar gedeckelt war. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind oft in speziellen Gesetzen zur nuklearen Sicherheit oder in obersten nationalen Sicherheitsgesetzen verankert. Ein einfacher Blick ins allgemeine Investitionsrecht reicht hier bei Weitem nicht aus.

Diese Restriktionen sind historisch gewachsen und primär durch sicherheitspolitische Erwägungen motiviert. Ein Kernkraftwerk wird nicht als reines Wirtschaftsgut betrachtet, sondern als strategisches nationales Asset. Die Kontrolle über die Technologie, den Brennstoffkreislauf und die operativen Abläufe wird als Frage der nationalen Sicherheit und Energieautonomie angesehen. Juristisch übersetzt sich dies in Klauseln, die eine "goldene Aktie" für den Staat vorsehen oder die Übertragung von Anteilen an genehmigungspflichtige Investoren binden. Für uns als Berater bedeutet das: Die Due Diligence muss extrem weit in die Tiefe gehen, oft bis in Verfassungsrecht und die Rechtsprechung des jeweiligen Verfassungsgerichts. Ein Standard-Check reicht hier nicht.

Sicherheitsvorschriften und Genehmigungen

Jenseits der Eigentumsfrage stellt der Genehmigungsprozess eine immense Hürde dar. Die Behörden, typischerweise nationale nukleare Sicherheitsaufsichtsbehörden, prüfen nicht nur die technische Sicherheit des Anlagenkonzepts, sondern auch die Zuverlässigkeit und Bonität jedes einzelnen Investors im Konsortium – eine sogenannte "Fit and Proper"-Prüfung. Hier fließen Aspekte ein, die in anderen Industriesektoren unbekannt sind: die Herkunft des Kapitals, die ultimale wirtschaftliche Berechtigte Person (UBP) hinter komplexen Holdingstrukturen, und sogar politische Verbindungen. Ich erinnere mich an ein Projekt in Osteuropa, bei dem die Genehmigungsphase allein zwei Jahre länger dauerte als geplant, weil die Behörde detaillierte Nachweise zur Kapitalherkunft aller Beteiligten bis zur siebten Ebene verlangte. Das war ein administrativer Marathon.

Diese Prozesse sind bewusst langwierig und restriktiv gestaltet. Sie dienen dem Zweck, sicherzustellen, dass kein unklares oder potenziell feindlich gesinntes Kapital Einfluss auf kritische Infrastruktur erlangt. Für den Investor bedeutet dies hohe Vorlaufkosten und ein erhebliches politisches Risiko, da Genehmigungen oft an die politische Großwetterlage geknüpft sind. Ein Regierungswechsel kann bereits erteilte Vor-Genehmigungen wieder in Frage stellen. Unsere Rolle als Berater ist es hier, transparente und nachvollziehbare Kapitalstrukturen zu schaffen und den langen Atem des Investors zu managen.

Technologietransfer und Kontrollen

Ein häufiges Motiv für Länder, überhaupt ausländische Partner zuzulassen, ist der Zugang zu modernster Reaktortechnologie. Allerdings ist dieser Technologietransfer alles andere als frei. Er unterliegt strengen Exportkontrollregimen, wie den Richtlinien der Nuclear Suppliers Group (NSG). Verträge sind gespickt mit Klauseln, die die Weitergabe von sensitivem Know-how an Dritte untersagen und oft auch die Nutzung der Technologie für weitere Projekte in der Region limitieren. Aus Investorensicht ist dies ein zweischneidiges Schwert: Einerseits erschließt es Märkte, andererseits gibt man sein technologisches Kerngeschäft aus der Hand und schafft potenzielle künftige Konkurrenten.

In der Praxis erlebe ich oft, dass die Verhandlungen über die Technologielizenzverträge länger und konfliktreicher sind als die über die Finanzierung. Es geht um die genaue Definition des transferierten "Technology Package", um Schulungsverpflichtungen für lokales Personal und um langfristige Wartungs- und Upgradeservices. Ein Fehler in dieser Vertragsgestaltung kann den langfristigen Wert des gesamten Engagements gefährden. Hier ist technisches und juristisches Fachwissen in selten kombinierter Form gefragt.

Finanzierung und Versicherungsfragen

Die Finanzierung eines Kernkraftwerksprojekts ist eine Klasse für sich. Aufgrund der enormen Volumina (leicht 10 Milliarden Euro und mehr) und extrem langen Amortisationszeiträume sind staatliche Exportkreditagenturen (wie Euler Hermes in Deutschland) oft unverzichtbar. Deren Bedingungen sind jedoch wiederum mit politischen Vorgaben verknüpft. Zudem verlangen private Kreditgeber aufgrund des Projektfinanzierungs-Charakters oft staatliche Garantien für Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) und für bestimmte politische Risiken. Die Versicherung des Projekts, insbesondere gegen nukleare Haftpflichtrisiken, ist ein weiterer kritischer Punkt. In vielen Ländern existiert ein staatlicher Haftungsfonds, und der Zugang dazu kann für ausländische Betreiber eingeschränkt sein.

Aus meiner Sicht ist das Finanzierungsmodell der Schlüssel zum Erfolg oder Scheitern. Ein von uns betreutes Konsortium scheiterte nicht an der Technologie, sondern daran, dass die lokale Regierung die geforderten Garantien für den Stromabnahmevertrag nicht in der notwendigen Form geben wollte. Ohne diese "Bankability" des PPAs sagte die Bankengruppe ab. Das zeigt: Die eigentliche Herausforderung liegt oft weniger in der nuklearen Regulation selbst, sondern in der Absicherung des gesamten kommerziellen Risikos über 60 Jahre und mehr.

Politisches und öffentliches Umfeld

Last but not least: Selbst wenn alle gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Hürden genommen sind, steht das Projekt im Licht der öffentlichen und politischen Meinung. Ausländische Beteiligung an der Kernenergie kann schnell zu einem emotionalen und nationalistisch aufgeladenen Thema werden. Oppositionsparteien, Umweltverbände und lokale Bürgerinitiativen können ein Projekt auch dann noch verzögern oder stoppen, wenn alle Papiere in Ordnung sind. Für einen ausländischen Investor ist dieses Risiko besonders heikel, da er leicht zur Zielscheibe von Protesten werden kann.

Gibt es Beschränkungen für ausländische Investitionen im Bau und Betrieb von Kernkraftwerken?

Meine persönliche Einsicht nach vielen Jahren ist: Ein erfolgreicher Investor in diesem Sektor betreibt nicht nur Projektmanagement, sondern auch kontinuierliche und sensible Public Affairs-Arbeit. Er muss die gesellschaftliche Debatte im Gastland verstehen, Transparenz schaffen und Vertrauen aufbauen – eine Aufgabe, die oft unterschätzt wird. Ein kluger Investor bindet lokale Partner nicht nur rechtlich, sondern auch kommunikativ eng ein, um eine gemeinsame Front nach außen zu bilden.

Fazit und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich also klar sagen: Ja, die Beschränkungen für ausländische Investitionen im Bau und Betrieb von Kernkraftwerken sind vielfältig, tiefgreifend und oft absolut. Sie reichen von gesetzlichen Eigentumsbeschränkungen über sicherheitsbezogene Genehmigungsverfahren bis hin zu politischen und gesellschaftlichen Akzeptanzhürden. Eine Investition in diesem Sektor ist stets eine langfristige Partnerschaft mit dem Gastland, bei der der Investor einen erheblichen Teil der Kontrolle abgibt. Für risikobereite, strategisch denkende und geduldige Investoren kann sie dennoch attraktiv sein, insbesondere als Einstieg in einen geschützten Markt mit garantierter Rendite über Jahrzehnte.

Ich sehe für die Zukunft zwei gegenläufige Tendenzen: Einerseits den Druck vieler Länder, Kapital für die teure Kernenergie zu mobilisieren, was zu einer vorsichtigen Lockerung von Beschränkungen führen könnte. Andererseits die zunehmende geopolitische Spaltung, die die Prüfung von Investoren aus bestimmten Regionen noch verschärfen wird. Die Kunst wird sein, in diesem Umfeld stabile und widerstandsfähige Partnerschaftsmodelle zu finden. Vielleicht werden wir mehr "Build-Own-Transfer"- oder reine Dienstleistungsverträge sehen, bei denen das Eigentum stets beim Gastland verbleibt. Eines ist sicher: Der Beratungsbedarf in diesem hochkomplexen Feld wird weiter wachsen.

Einsichten der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung

Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung haben wir über die Jahre gelernt, dass Projekte im Nuklearsektor eine eigene Kategorie der Beratung erfordern. Es geht hier weit über klassische Steueroptimierung oder Gesellschaftsgründung hinaus. Unser Ansatz ist ein ganzheitliches Regulatory Mapping. Bevor wir auch nur einen ersten Finanzplan entwerfen, analysieren wir länderspezifisch die komplette regulatorische Kette: vom Außenwirtschafts- und Sicherheitsgesetz über das Atomgesetz bis hin zu den Richtlinien der Aufsichtsbehörde und ungeschriebenen politischen Praktiken. Ein zentraler Service ist für uns die Gestaltung von Investitionsvehikeln, die sowohl den fremdinvestitionsrechtlichen Vorgaben des Gastlands als auch den Exportkontrollbestimmungen des Heimatlands des Investors genügen – ein Balanceakt. Wir raten unseren Mandanten stets zu einem modularen Ansatz: Statt nach einem "Alles-oder-nichts"-Einstieg zu streben, sollten sie mögliche Beteiligungsformen prüfen – ob als reiner Kapitalgeber in einer staatlich geführten SPV, als Technologielieferant mit Servicevertrag oder als Betreiber auf Contractual-Basis. Die steuerliche Behandlung jeder dieser Optionen ist fundamental unterschiedlich und muss früh durchgespielt werden. Unser Credo: In diesem Sektor ist die beste Struktur nicht die steuerlich effizienteste, sondern die, die politisch akzeptiert, genehmigungsfähig und langfristig stabil ist. Alles andere ist zweitrangig.